Der Wasser- und Bodenverband Ruschwedel wurde am 22. Januar 1947 gegründet.
Der Verband wurde freiwillig durch einen Zusammenschluss der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstückseigentümer gegründet.
Aufgabe:
Der Verband hatte zur Aufgabe, die innerhalb des Verbandsgebietes gelegenen Verbandsgewässer auszubauen und zu unterhalten
sowie Grundstücke zu entwässern.
Der Ausbau der Verbandsgewäser und die Herstellung der Dränagen zur Entwässerung von landwirtschaftlichen Flächen wurde in
den vergangenen Jahrzehnten durchgeführt.
Nach Beendigung der Ausbaumaßnahmen wurde vom Wasser- und Bodenverband – als verbliebene Aufgabe – die Unterhaltung der
Verbandsgräben III. Ordnung durchgeführt.
Verbandsmitglieder:
Mitglieder des Verbandes sind die jeweiligen Grundeigentümer und Erbauberechtigten der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstücke.
Die Mitgliedschaft ist Kraft Gesetzes an das Grundeigentum gebuden (dingliche Mitgliedschaft).
Zur Zeit sind 188 Grundstückseigentümer beitragspflichtige Mitglieder des Wasser- und Bodenverbandes, davon sind 152 beitragspflichtig.
Verbandsorgane:
Zur Vertretung der Interessen der Verbandsmitglieder hat der Verband einen von den Verbandsmitgliedern gewählten Ausschuss.
Der Ausschuss besteht aus 7 Mitgliedern.
Die Aufgaben des Verbandsausschusses sind in § 11 der Verbandssatzung festgelegt.
Alle 5 Jahre findet eine Ausschusswahl statt; die nächste Ausschusswahl findet 2026 statt.
Der Ausschuss wiederum wählt einen Vorstand, der mit 3 Personen besetzt ist. Zusätzlich werden für die 3 Vorstandsmitglieder persönliche Stellvertreter gewählt.
Dem Vorstand obliegen alle Geschäfte, zu denen nicht durch Gesetz oder Satzung der Verbandsvorsteher oder Verbandsausschuss berufen ist.
Die Aufgaben des Vorstands sind in der Satzung in § 20 festgelegt.
Die nächste Vorstandswahl ist 2026.
Verbandssatzung:
Mit Datum vom 22.01.1947 trat erstmalig die Verbandssatzung in Kraft. Zwischenzeitlich wurden mehrere Änderungen vorgenommen.
Die Satzung regelt die Organisation und Verwaltung des Verbandes wie das Beitragswesen, die Mitgliedschaft, die
Kassenführung etc. nach den rechtlichen Vorgaben des Wasserverbandsgesetzes.