Ansprechpartner und Verwaltung:

Verbandsvorsteher: Heiner Bammann
Anschrift: Lange Str. 18, 27404 Elsdorf
Telefon: 04286/427, Fax: 04286/925478

oder

die Geschäftsstelle des Wasser- und Bodenverbandes und des Unterhaltungsverbandes Obere Oste
Anschrift: Meyerstr. 15 (Landvolkhaus), 27404 Zeven
Telefon: 04281/9881-0, Fax: 04281/9881-15, E-Mail: info@uhv-obere-oste.de

Verbandsgründung:

Der Wasser- und Bodenverband Aue-Mehde wurde 1959 gegründet. Er ist eine Zusammenlegung der Wassergenossenschaft zur Regulierung der Oberen Aue in Elsdorf und dem Wasserverband Aue in Zeven. Der Verband wurde freiwillig durch einen Zusammenschluss der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstückseigentümer gegründet.

Aufgabe:

Der Verband hatte zur Aufgabe, die innerhalb des Verbandsgebietes gelegenen Verbandsgewässer auszubauen und zu unterhalten sowie Grundstücke zu entwässern.
Der Ausbau der Verbandsgewässer und die Herstellung der Dränagen zur Entwässerung von landwirtschaftlichen Flächen wurde in den vergangenen Jahrzehnten durchgeführt.
Nach Beendigung der Ausbaumaßnahmen wurde vom Wasser- und Bodenverband – als verbliebene Aufgabe – die Unterhaltung der Verbandsgräben III. Ordnung durchgeführt.

Verbandsmitglieder:

Mitglieder des Verbandes sind die jeweiligen Grundeigentümer und Erbauberechtigten der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstücke. Die Mitgliedschaft ist Kraft Gesetzes an das Grundeigentum gebunden (dingliche Mitgliedschaft).
Zur Zeit sind 338 Grundstückseigentümer Mitglieder des Wasser- und Bodenverbandes, davon sind 144 Mitglieder beitragspflichtig.

Verbandsorgane:

Zur Vertretung der Interessen der Verbandsmitglieder hat der Verband einen von den Verbandsmitgliedern gewählten Ausschuss. Der Ausschuss besteht aus 8 Mitgliedern.
Der Ausschuss wählt einen Vorstand, der mit 5 Personen besetzt ist.

Verbandssatzung:

Mit Datum vom 02.10.1959 trat erstmalig die Verbandssatzung in Kraft. Zwischenzeitlich wurden mehrere Änderungen vorgenommen. 
Die Satzung regelt die Organisation und Verwaltung des Verbandes wie das Beitragswesen, Mitgliedschaft, Kassenführung etc. nach den rechtlichen Vorgaben des Wasserverbandsgesetztes.
Die Verbandssatzung als PDF

Aufsichtsbehörde:

Der Landkreis Rotenburg (Wümme) als Untere Wasserbehörde ist Aufsichtsbehörde des Wasser- und Bodenverbandes Aue-Mehde.

 

Verbandsgebiet:

Das Gebiet des Verbandes verläuft überwiegend in gestreckter Form entlang des Hauptvorfluters
II. Ordnung „Aue“, beginnend bei der Verbindungsstraße Hesedorf-Elsdorf bis zur Einmündung in die Oste bei Brauel. Das Gebiet erstreckt sich teilweise innerhalb der Gemarkungen Hesedorf, Elsdorf, Gyhum, Wehldorf, Wistedt, Brüttendorf, Oldendorf, Zeven und Brauel.
Das Verbandsgebiet besitzt eine Größe von 1377 ha. Davon sind 734 ha beitragspflichtig und 643 ha beitragsfrei.

Verbandsgewässer:

Insgesamt werden ca. 13.277 lfdm Verbandsgräben III. Ordnung vom Verband geräumt und instand gehalten. Des Weiteren werden 4.432 lfdm verrohrte Verbandsgräben ebenfalls vom Verband instand gehalten.
Die Gewässer II. Ordnung Aue-Mehde, Dorfgraben Hesedorf, Osenhorster Bach, Alte Beeke und Oldendorfer Graben mit einer Gesamtlänge von ca. 23.471 lfdm durchfließen das Verbandsgebiet.
Kleinere Teilabschnitte von den Gewässern II. Ordnung Graben Wehldorf-Sick, Buschhorstbach und Rhalandsbach durchfließen ebenfalls das Verbandsgebiet.
Die Gewässerunterhaltung der vorgenannten Gewässer II. Ordnung obliegt dem Unterhaltungsverband Obere Oste.
Alle Verbandsgewässer III. Ordnung entwässern in die vorgenannten Wasserläufe II. Ordnung.

Gewässerunterhaltung:

Die Unterhaltungsarbeiten werden vom Bauhof ausgeführt.
Teilweise werden die Wasserläufe mit dem Mähkorbbagger geräumt und teilweise werden die Böschungen der Gewässer geschlegelt und die Gewässersohle in Handarbeit geräumt.