Ansprechpartner und Verwaltung:

Verbandsvorsteher: Werner Tietjen
Anschrift: Stüh 3, 27446 Farven
Telefon: 04762/2189,  Fax: 04762/183249

oder

die Geschäftsstelle des Wasser- und Bodenverbandes und des Unterhaltungsverbandes Obere Oste
Anschrift: Meyerstr. 15 (Landvolkhaus), 27404 Zeven
Telefon: 04281/9881-0, Fax: 04281/9881-15, E-Mail: info@uhv-obere-oste.de

Verbandsgründung:

Der Wasser- und Bodenverband Obere Bever wurde 1938 freiwillig durch einen Zusammenschluss der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstückseigentümer gegründet. Der heutige Verband „Obere Bever“ ist seit 1964 ein Zusammenschluss der bisherigen Wasser- und Bodenverbände „Obere Bever“ und „Ohreler Moor“.

Aufgabe:

Der Verband hatte zur Aufgabe, die innerhalb des Verbandsgebietes gelegenen Verbandsgewässer auszubauen und zu unterhalten sowie Grundstücke zu entwässern.
Der Ausbau der Verbandsgewässer und die Herstellung der Dränagen zur Entwässerung von landwirtschaftlichen Flächen wurde in den vergangenen Jahrzehnten durchgeführt.
Nach Beendigung der Ausbaumaßnahmen wurde vom Wasser- und Bodenverband – als verbliebene Aufgabe – die Unterhaltung der Verbandsgräben III. Ordnung durchgeführt.

Verbandsmitglieder:

Mitglieder des Verbandes sind die jeweiligen Grundeigentümer und Erbauberechtigten der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstücke. Die Mitgliedschaft ist Kraft Gesetzes an das Grundeigentum gebunden (dingliche Mitgliedschaft).
Zur Zeit sind 130 Grundstückseigentümer Mitglieder des Wasser- und Bodenverbandes, davon sind 61 Mitglieder beitragspflichtig.

Verbandsorgane:

Zur Vertretung der Interessen der Verbandsmitglieder hat der Verband einen von den Verbandsmitgliedern gewählten Ausschuss. Der Ausschuss besteht aus 5 Mitgliedern.
Der Ausschuss wählt einen Vorstand, der mit 3 Personen besetzt ist.

Verbandssatzung:

Mit Datum vom 01. 10. 1938 trat erstmalig die Verbandssatzung in Kraft. Zwischenzeitlich wurde eine Neufassung und mehrere Änderungen vorgenommen. 
Die Satzung regelt die Organisation und Verwaltung des Verbandes wie das Beitragswesen, Mitgliedschaft, Kassenführung etc. nach den rechtlichen Vorgaben des Wasserverbandsgesetztes.
Die Verbandssatzung als PDF

Aufsichtsbehörde:

Der Landkreis Rotenburg (Wümme) als untere Wasserbehörde ist Aufsichtsbehörde des Wasser- und Bodenverbandes Obere Bever.

Verbandsgebiet:

Das Gebiet des Verbandes verläuft überwiegend in gestreckter Form entlang der Hauptvorfluter
II. Ordnung „Bever“, „Baaster Bach“, „Reither Bach“, „Ambruchgraben“ und „Abzugsgraben aus dem Ohreler Moor“.  Südlich hiervon befindet sich der Verbandsgebietsbereich des ehemaligen Verbandes „Ohreler Moor“.
Das Gebiet erstreckt sich teilweise innerhalb der Gemarkungen Farven, Fehrenbruch, Malstedt und Reith. 
Das Verbandsgebiet besitzt eine Größe von 939 ha. Davon sind 355 ha beitragspflichtig und 584 ha beitragsfrei.

Verbandsgewässer:

Insgesamt werden ca. 7.059 lfdm Verbandsgräben III. Ordnung vom Verband geräumt und instand gehalten. Des Weiteren werden 1146 lfdm verrohrte Verbandsgräben ebenfalls vom Verband instand gehalten.
Die Gewässer II. Ordnung „Bever“, „Abzugsgraben aus dem Ohreler Moor“, „Ambruchgraben“, „Reither Bach“ und „Baaster Bach“ mit einer Gesamtlänge von ca. 13.302 lfdm durchfließen das Verbandsgebiet.
Die Gewässerunterhaltung der vorgenannten Gewässer II. Ordnung obliegt dem Unterhaltungsverband Obere Oste.
Alle Verbandsgewässer III. Ordnung entwässern in die vorgenannten Wasserläufe II. Ordnung.

Gewässerunterhaltung:

Die Unterhaltungsarbeiten führen der Bauhof, die Gewässeranlieger und ein Handräumer aus.
Der Bauhof führt bei verschiedenen Verbandsgräben die Räumung der Gewässersohle mit dem Mähkorbbagger durch.
Verschiedene Verbandsgewässer werden in Handarbeit durch einen beauftragten Handräumer unterhalten.