Das Gebiet des Verbandes verläuft überwiegend in gestreckter Form entlang der Hauptvorfluter II. Ordnung „Bever“, „Baaster Bach“, „Reither Bach“, „Ambruchgraben“ und „Abzugsgraben aus dem Ohreler Moor“. Südlich hiervon befindet sich der Verbandsgebietsbereich des ehemaligen Verbandes „Ohreler Moor“. Das Gebiet erstreckt sich teilweise innerhalb der Gemarkungen Farven, Fehrenbruch, Malstedt und Reith. Das Verbandsgebiet besitzt eine Größe von 939 ha. Davon sind 355 ha beitragspflichtig und 584 ha beitragsfrei.
Verbandsgründung:
Bereits im Jahre 1920 wurde die Wassergenossenschaft Basdahl-Volkmarst-Brillt gegründet und die Gründung des Wasser- und Bodenverbandes Bornbruchsbach
fand am 27.09.1961 statt.
Beide Verbände schlossen sich am 25.02.1996 zu dem heutigen Wasser- und Bodenverband Basdahl zusammen.
Aufgabe:
Der Verband hatte zur Aufgabe, die innerhalb des Verbandsgebietes gelegenen Verbandsgewässer auszubauen und zu unterhalten sowie Grundstücke zu
entwässern.
Der Ausbau der Verbandsgewässer und die Herstellung der Dränagen zur Entwässerung von landwirtschaftlichen Flächen wurde in den vergangenen Jahrzehnten
durchgeführt.
Nach Beendigung der Ausbaumaßnahmen wurde vom Wasser- und Bodenverband – als verbliebene Aufgabe – die Unterhaltung der Verbandsgräben III. Ordnung
durchgeführt.
Verbandsmitglieder:
Mitglieder des Verbandes sind die jeweiligen Grundstückseigentümer und Erbauberechtigten der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstücke.
Die Mitgliedschaft ist Kraft Gesetzes an das Grundeigentum gebunden (dingliche Mitgliedschaft).
Zur Zeit sind 151 Grundstückseigentümer Mitglieder des Wasser- und Bodenverbandes, davon sind 85 Mitglieder beitragspflichtig.
Verbandsorgane:
Zur Vertretung der Interessen der Verbandsmitglieder hat der Verband einen von den Verbandsmitgliedern gewählten Ausschuss.
Der Ausschuss besteht aus 7 Mitgliedern.
Der Ausschuss wählt einen Vorstand, der mit 3 Personen besetzt ist. Zusätzlich werden noch 3 stellvertretende Vorstandsmitglieder gewählt.
Insgesamt werden in geraden Jahren ca. 8.165 lfdm und in ungeraden Jahren ca. 5.515 lfdm Verbandsgräben III. Ordnung vom Verband geräumt und instand gehalten.
Des Weiteren werden 0,322 km verrohrte Verbandsgräben ebenfalls vom Verband instand gehalten.
Alle Verbandsgewässer III. Ordnung entwässern in Wasserläufe II. Ordnung Bornbruchbach, Poggemühlenbach und Volkmarster Lune.
Die Gewässerunterhaltung des Bornbruchbaches und des Poggemühlenbaches obliegt dem Unterhaltungsverband Obere Oste; die Gewässerunterhaltung der
Volkmarster Lune obliegt dem Unterhaltungsverband Lune.
Gewässerunterhaltung:
Die Unterhaltungsarbeiten werden mit dem Mähkorbbagger vom Bauhof des Unterhaltungsverbandes Obere Oste ausgeführt.
Zum Ändern Ihrer Datenschutzeinstellung, z.B. Erteilung oder Widerruf von Einwilligungen, klicken Sie hier:
Einstellungen