Ansprechpartner und Verwaltung:

Verbandsvorsteher: Johann Hauschild
Anschrift: Ramshausener Str. 6, 27419 Wohnste

☎ 04169 13 24 🖷 04169 909 571

Stellvertretender Verbandsvorsteher: Bodo Klindworth

Anschrift: Dorfstr. 42, 27419 Wohnste

☎ 04282 508 62 34

oder

die Geschäftsstelle des Wasser- und Bodenverbandes Wohnste und des Unterhaltungsverbandes Obere Oste
Anschrift: Meyerstr. 15 (Landvolkhaus), 27404 Zeven

☎ 04281 9881-0 🖷 04281 9881-15 📧 info@uhv-obere-oste.de

 

Verbandsgründung:

Der Wasser- und Bodenverband Wohnste wurde 1954 freiwillig durch einen Zusammenschluss der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstückseigentümer gegründet.
Der Verband entstand aus der 1911 gegründeten „Entwässerungsgenossenschaft  Wohnste“.

 

Aufgabe:

Der Verband hatte zur Aufgabe, die innerhalb des Verbandsgebietes gelegenen Verbandsgewässer auszubauen und zu unterhalten sowie Grundstücke zu entwässern.
Der Ausbau der Verbandsgewässer und die Herstellung der Dränagen zur Entwässerung von landwirtschaftlichen Flächen wurden in den vergangenen Jahrzehnten durchgeführt.
Nach Beendigung der Ausbaumaßnahmen wurde vom Wasser- und Bodenverband – als verbliebene Aufgabe – die Unterhaltung der Verbandsgräben III. Ordnung durchgeführt.

 

Verbandsmitglieder:

Mitglieder des Verbandes sind die jeweiligen Grundeigentümer und Erbauberechtigten der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstücke. Die Mitgliedschaft ist Kraft Gesetzes an das Grundeigentum gebunden (dingliche Mitgliedschaft).
Zur Zeit sind 196 Grundstückseigentümer Mitglieder des Wasser- und Bodenverbandes, davon sind 106 Mitglieder beitragspflichtig.

 

Verbandsorgane:

Zur Vertretung der Interessen der Verbandsmitglieder hat der Verband einen von den Verbandsmitgliedern gewählten Ausschuss.

Der Ausschuss besteht aus 8 Mitgliedern.

Die Aufgaben des Verbandsausschusses sind in § 11 der Verbandssatzung festgelegt.

Alle 5 Jahre findet eine Ausschusswahl statt; die nächste im Frühjahr 2029.
Der Ausschuss wählt einen Vorstand, der mit 3 Personen besetzt ist plus 3 stellvertretende Vorstandsmitglieder.

Dem Vorstand obliegen alle Geschäfte, zu denen nicht durch Gesetz oder Satzung der Verbandsvorsteher oder Verbandsausschuss berufen ist.

Die Aufgaben des Vorstandes sind in der Satzung in § 19 festgelegt.

Die nächste Vorstandswahl ist im Frühjahr 2025.

 

Verbandssatzung:

Mit Datum vom 11. 02.1954 trat erstmalig die Verbandssatzung in Kraft.

Zwischenzeitlich wurden eine Neufassung und mehrere Änderungen vorgenommen. 
Die Satzung regelt die Organisation und Verwaltung des Verbandes wie das Beitragswesen, Mitgliedschaft, Kassenführung etc. nach den rechtlichen Vorgaben des Wasserverbandsgesetzes.

Die Verbandssatzung als PDF – bitte anklicken

 

Aufsichtsbehörde:

Der Landkreis Rotenburg (Wümme) als Untere Wasserbehörde ist Aufsichtsbehörde des Wasser- und Bodenverbandes Wohnste.

Verbandsgebiet:

Die Verbandsfläche ist ein zusammenhängendes Plangebiet überwiegend innerhalb der Gemarkung Wohnste.

Kleinere Teilbereiche befinden sich innerhalb der Gemarkungen Vierden, Sauensiek und Ahrenswohlde.
Das Verbandsgebiet besitzt eine Größe von 1.633,38 ha. Davon sind 947,2480 ha beitragspflichtig und 686,132 ha beitragsfrei.

Verbandsgewässer:

Insgesamt werden ca. 12.297 lfdm Verbandsgräben III. Ordnung vom Verband geräumt und instand gehalten.

Des Weiteren werden 2.707 lfdm verrohrte Verbandsgräben ebenfalls vom Verband betreut.
Die Gewässer II. Ordnung Ramme, Tiefenbruchgraben, Röhrenbeck, Viehgraben, Vierdener Grenzgraben, Wohnster Abzugsgraben und Ahrenswohlder Graben mit einer Gesamtlänge von ca. 10.702 lfdm durchfließen das Verbandsgebiet.
Die Gewässerunterhaltung der vorgenannten Gewässer II. Ordnung obliegt dem Unterhaltungsverband Obere Oste.
Alle Verbandsgewässer III. Ordnung entwässern in die vorgenannten Wasserläufe II. Ordnung.

 

Gewässerunterhaltung:

Die Unterhaltungsarbeiten werden an ein Lohnunternehmen vergeben.
Die Böschungen werden geschlegelt und die Gewässersohle mit dem Mähkorbbagger geräumt. 
Im Bereich von nicht befahrbaren Gewässerabschnitten ist die Räumung in Handarbeit vorzunehmen.