Im Gebiet des Unterhaltungsverbandes Obere Oste besteht überwiegend die gemeindliche Mitgliedschaft.

Bei der Gründung des Unterhaltungsverbandes haben insgesamt 40 gemeindliche Mitglieder – anstelle der einzelnen Grundstückseigentümer – die Mitgliedschaft beim Unterhaltungsverband übernommen.
Für eine Verbandsgebietsfläche von ca. 91.000 ha besteht die gemeindliche Mitgliedschaft.

Im Bereich der gemeindlichen Mitgliedschaft besteht für die Gemeinden die Möglichkeit, sich bezüglich des Verbandsbeitrages von den grundsteuerbefreiten Flächen befreien zu lassen. 
Die Eigentümer der grundsteuerbefreiten Flächen, von derzeit ca. insgesamt 2.000 ha Verbandsgebiet, wurden dem Unterhaltungsverband von der Aufsichtsbehörde als Verbandsmitglieder (Einzelmitglieder) zugewiesen. 
Derzeit sind insgesamt 37 Körperschaften, Institutionen etc. – die grundsteuerbefreite Flächen als Eigentümer besitzen – Mitglied beim Unterhaltungsverband Obere Oste.

Innerhalb verschiedener Randbereiche des Verbandsgebietes in den Gemarkungen Langenhausen, Glinstedt, Hepstedt, Rhadereistedt, Ostertimke, Kirchtimke, Steinfeld und Borchel besteht auf einer Flächengröße von ca. 2.000 ha die Einzelmitgliedschaft und 346 Grundstückseigentümer sind Mitglied beim Unterhaltungsverband Obere Oste.

Einzelmitgliedschaften

Gemeindliche Mitgliedschaften