Der Unterhaltungsverband ist verpflichtet,  insgesamt ca. 75,4 km Wasserläufe II. Ordnung zu unterhalten.

Insgesamt müssen 22 Wasserläufe II. Ordnung mit einer höherwertigen Bedeutung, darunter der Hauptvorfluter „Aue“ vom Unterhaltungsverband geräumt und instand gehalten werden, so dass der ordnungsgemäße Wasserabfluss sichergestellt ist.