Vom Unterhaltungsverband werden derzeit fünf kleinere bzw. mittelständische, fachlich versierte Firmen bzw. Lohnunternehmen zur Räumung der Wasserläufe II. Ordnung beauftragt. Insgesamt werden derzeit ca. 349 km Wasserläufe hiervon geräumt. Des Weiteren räumen 12 Wasser- und Bodenverbände im Auftrage des Unterhaltungsverbandes z. Z. 80,5 km Gewässer II. Ordnung innerhalb ihres jeweiligen Verbandsgebietes. Durch Privaträumer, Räumgemeinschaften und Anlieger werden weitere 26,6 km Gewässerstrecke II. Ordnung unterhalten.
Ca. 26,1 km Gewässer bzw. Gewässerabschnitte werden z. Z. nicht regelmäßig geräumt.
Hierbei handelt es sich häufig um naturnahe Gewässerabschnitte im Bereich von Wald- und Moorgebieten, die nur nach Bedarf und überwiegend von Hand geräumt werden.
Häufig beschränkt sich die Räumung hier auf die punktuelle Beseitigung von Hindernissen.

Bei der naturnahen Oste von Tiste bis nach Brauel wird der Gewässerquerschnitt nur von punktuellen Baum- und Buschhindernissen etc. freigeräumt.
Von Brauel bis nach Mintenburg wird die Oste als Landesgewässer durch das Land Niedersachsen – Bauhof Langenhausen – ebenfalls punktuell von Hindernissen freigehalten.
Der Unterhaltungsverband Obere Oste ist für diesen Gewässerabschnitt gegenüber dem Land Niedersachsen kostenpflichtig.

Aus wirtschaftlichen Gründen werden die Gewässer vorwiegend mechanisch unterhalten.
Bei der maschinellen Gewässerunterhaltung hat sich die Räumung mit dem Mähkorb am Raupenbagger durchgesetzt. Hier wird der Wasserlauf überwiegend einmal jährlich mit dem Mähkorb durchgeräumt.
Ganz wenige Gewässerstrecken werden aufgrund der hydraulischen und örtlichen Verhältnisse zwei Mal jährlich geräumt. 
Verschiedene naturnahe Gewässer bzw. Gewässerabschnitte werden in größeren Intervallen nach Bedarf von punktuellen Hindernissen geräumt.

Bei der Mähkorbräumung wird der organische Aufwuchs innerhalb des Gewässerquerschnittes herausgenommen und die Böschungen werden gemäht. Im Bereich von Gewässerabschnitten mit Ablagerungstendenzen wird gleichzeitig eine Sedimententnahme im kleineren Umfange mit vorgenommen.
Innerhalb der Gewässer bzw. Gewässerabschnitte mit einem ausreichenden Abflussquerschnitt wird nur ein einseitiges Mähen der Gewässerböschung praktiziert.

Bei einigen Wasserläufen werden die Böschungen separat mit dem Böschungsmäher bzw. mit dem Schlegler freigehalten. Danach wird die Gewässersohle mit dem Mähkorbbagger bzw. in Handarbeit geräumt.

Nach Beendigung der Unterhaltungsarbeiten wird unter Beteiligung der Vorstands- und Ausschussmitglieder und der Landkreise als Untere Wasserbehörde eine Schau der Verbandsgewässer durchgeführt.

Die anlässlich der Gewässerschau festgestellten Mängel werden schriftlich festgehalten und entsprechende Maßnahmen zur Mängelbeseitigung werden von der Geschäftsstelle veranlasst.

Innerhalb des Gewässerunterhaltungsplanes wird die Art der Gewässerunterhaltung und der Räumzeitpunkt für die einzelnen Gewässer- bzw. Gewässerstrecken aufgeführt.

Mähkorbbagger im Einsatz

Böschungsmäher am Ausleger

Böschungsschlegler im Einsatz

Neben der normalen Gewässerunterhaltung werden verschiedene Instandsetzungsarbeiten und verstärkte Unterhaltungsmaßnahmen punktuell und nach Bedarf durchgeführt wie zum Beispiel:

Beseitigung von Böschungsschäden wie Ausspülungen und Absackungen mit Steinmaterial

Abflachung von Böschungen

Erneuerung von Böschungsfußsicherungen

Entsandung der Gewässersohle

Umgestaltung von Sohlabstürzen zur Gleite

Verringerung der Fließgeschwindigkeit nach

oberhalb durch den Einbau von Steinschwellen 

Beseitigung von Bäumen aus der naturnahen Oste 

Anpflanzung von Schwarzerlen an der Bade

Leitspruch:

Für jedes Gewässer ist im Einzelfall zu prüfen, wie viel Unterhaltung nötig und wie viel Entwicklung möglich ist, ohne eine Erhöhung von schädlichen Wasserständen zu bewirken.

D. h., die Unterhaltungsverbände haben ein gutes vorhandenes Entwässerungsniveau mit ausreichendem Querschnitt und erforderlicher Sohltiefe sicherzustellen.

Diese Forderung muss insbesondere in trockneren Jahren und Zeiten bedacht werden, damit ein Funktionieren der Entwässerungsverhältnisse auch in nassen Zeiträumen gewährleistet wird.