Ansprechpartner und Verwaltung:

Verbandsvorsteher: Claus Postels

Anschrift: Hemel,  Hemelsweg 6, 27404 Zeven

☎ 04289 1250 

Stellvertretender Verbandsvorsteher: Joachim Tietjen

Anschrift: Oldendorf, Eichenstr. 15A, 27404 Zeven

☎ 04281 955 207

oder

die Geschäftsstelle des Wasser- und Bodenverbandes Stellingsmoor und des Unterhaltungsverbandes Obere Oste
Anschrift: Meyerstr.15 (Landvolkhaus), 27404 Zeven

☎  04281 9881-0 🖷 04281 9881-15 📧 info@uhv-obere-oste.de

 

Verbandsgründung:

Der Wasser- und Bodenverband Stellingsmoor wurde 1953 gegründet.

Der Wasser- und Bodenverband ist aus der Bodenverbesserungsgenossenschaft Stellingsmoor, der seit dem Jahre 1927 bestand, hervorgegangen.

Der Verband wurde freiwillig durch einen Zusammenschluss der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstückseigentümer gegründet.

 

Aufgabe:

Der Verband hat zur Aufgabe die innerhalb des Verbandsgebietes gelegenen Verbandsgewässer auszubauen und zu unterhalten sowie Grundstücke zu entwässern.
Der Ausbau der Verbandsgewässer und die Herstellung der Dränagen zur Entwässerung von landwirtschaftlichen Flächen wurden in den vergangenen Jahrzehnten durchgeführt.
Nach Beendigung der Ausbaumaßnahme wird vom Wasser- und Bodenverband – als verbliebene Aufgabe – die Unterhaltung der Verbandsgräben III. Ordnung durchgeführt.

 

Verbandsmitglieder:

Mitglieder des Verbandes sind die jeweiligen Grundeigentümer und Erbbauberechtigten der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstücke.

Die Mitgliedschaft ist Kraft Gesetzes an das Grundeigentum gebunden(dingliche Mitgliedschaft).

Zurzeit sind 420 Grundstückseigentümer Mitglieder des Wasser- und Bodenverbandes, davon sind 273 Mitglieder beitragspflichtig.

 

Verbandsorgane:

Zur Vertretung der Interessen der Verbandsmitglieder hat der Verband einen von den Verbandsmitgliedern gewählten Ausschuss.

Der Ausschuss besteht aus 9 Mitgliedern. 

Die Aufgaben des Verbandsausschusses sind in § 11 der Verbandssatzung festgelegt.

Alle 5 Jahre findet eine Ausschusswahl statt; die nächste im Frühjahr 2028.
Der Ausschuss wiederum wählt einen Vorstand, der mit 7 Personen besetzt ist.

Dem Vorstand obliegen alle Geschäfte, zu denen nicht durch Gesetz oder Satzung der Verbandsvorsteher oder Verbandsausschuss berufen ist.

Die Aufgaben des Vorstandes sind in der Satzung in § 19 festgelegt.

Die nächste Vorstandswahl ist im Frühjahr 2029.

 

Verbandssatzung:

Mit Datum vom 15.06.1953 trat erstmalig die Verbandssatzung für den Wasser- und Bodenverband Stellingsmoor in Kraft. 
Gemäß Wasserverbandsgesetz wurde 1995 eine Neufassung der Satzung vorgenommen.
Die Satzung regelt die Organisation und Verwaltung des Verbandes wie das Beitragswesen, Mitgliedschaft, Kassenführung etc. nach den rechtlichen Vorgaben des Wasserverbandsgesetzes.


Die Verbandssatzung als PDF – bitte anklicken

 

Aufsichtsbehörde:

Der Landkreis Rotenburg (Wümme) als Untere Wasserbehörde ist Aufsichtsbehörde des Wasser- und Bodenverbandes Stellingsmoor.

 

Verbandsgebiet:

Das Verbandsgebiet  wird durch die Wasserscheide zwischen dem Unterhaltungsverband Obere Oste und dem Unterhaltungsverband Mittlere Wümme geteilt.
Der nördliche Teil des Verbandsgebietes verläuft teilweise in gestreckter, bzw. teilweise in kompakter  Form entlang des Hauptvorfluters II. Ordnung „Bade“ und „Graben Sick-Wehldorf“. 
Sämtliche Gewässer II. Ordnung und Verbandsgräben III. Ordnung entwässern in diese Hauptvorfluter.
Das nördliche Verbandsgebiet erstreckt sich teilweise innerhalb der Gemarkungen Ostertimke,  Badenstedt, Brüttendorf, Brümmerhof, Wehldorf, Steinfeld und  Nartum.
Der südliche Bereich des Verbandsgebietes entwässert über die Hauptvorfluter II.Ordnung   „Peppingenbeek“ und

„Grenzgraben Bockel – Nartum“ im Bereich der Autobahn A 1 in den Hauptvorfluter „Wieste“. 
Der südliche Bereich des Verbandsgebietes erstreckt sich teilweise innerhalb der Gemarkung Nartum und Bockel.
Sämtliche Verbandsgräben III. Ordnung im südlichen Bereich der Ortslagen Gyhum und der östlichen Ortslage Bockel im Bereich der Autobahn werden hier über den Hauptvorfluter II. Ordnung „Wieste“ entwässert.
Ein kleiner Teilbereich befindet sich innerhalb der Gemarkung Hesedorf.
Das Gebiet des Verbandes besitzt eine Größe von 2.874,11 ha.

Davon sind 1.844,0149 ha beitragspflichtig und 1.030,0951 ha  beitragsfrei.

Verbandsgewässer:

Insgesamt werden ca. 37.805 lfdm Verbandsgräben III.Ordnung vom Verband geräumt und instand gehalten.

Des Weiteren werden 980 lfdm verrohrte Verbandsgräben ebenfalls vom Verband instand gehalten.
Die Gewässer II. Ordnung (Gebiet Unterhaltungsverband Obere Oste) Bade, Bullenseegraben, Schünsmoorgraben, Kleine Streck, Brüttendorfer Graben, Hemelsmoorgraben, Graben Wehldorfer Holz, Köningsmoorgraben und  Graben Sick-Wehldorf mit einer Gesamtlänge von ca. 16.041 lfdm durchfließen das Verbandsgebiet.

Die Gewässerunterhaltung der vorgenannten Gewässer II. Ordnung obliegt dem Unterhaltungsverband Obere Oste.

Die Gewässer II. Ordnung (Gebiet Unterhaltungsverband Mittlere Wümme) Peppingenbeek, Glummgraben, Finnenbrokgraben, Grenzgraben Bockel-Nartum und Wieste durchfließen das südliche Verbandsgebiet.

Die Gewässerunterhaltung der vorgenannten Gewässer II. Ordnung obliegt dem Unterhaltungsverband Mittlere Wümme. 
Alle Verbandsgewässer III. Ordnung entwässern in die vorgenannten Wasserläufe II. Ordnung.

Der Hauptvorfluter II. Ordnung Wieste wird auch hier durch den Unterhaltungsverband Mittlere Wümme geräumt.

Gewässerunterhaltung:

Die Gewässerunterhaltung wird vom Bauhof des Unterhaltungsverbandes Obere Oste ausgeführt.

Die Böschungen werden geschlegelt und die Gewässersohle wird mit dem Mähkorbbagger geräumt.
Verschiedene kleinere Gewässerabschnitte werden in Handarbeit geräumt, weil eine maschinelle Entlangfahrbarkeit nicht möglich ist.