Ansprechpartner und Verwaltung:

Verbandsvorsteher: Andreas Heins
Anschrift: Hatzte, Wiesenweg 1, 27404 Elsdorf

☎ 04286 22 74

Stellvertretender Verbandsvorsteher: Bernd Beckmann

Anschrift: Hatzte, Alte Str. 6, 27404 Elsdorf

☎ 04286 92 56 18

oder

die Geschäftsstelle des Wasser- und Bodenverbandes Ehestorf-Hatzte und des Unterhaltungsverbandes Obere Oste
Anschrift: Meyerstr. 15 (Landvolkhaus), 27404 Zeven

☎  04281 9881-0 🖷 04281 9881-15 📧  info@uhv-obere-oste.de

 

Verbandsgründung:

Der Wasser- und Bodenverband Ehestorf-Hatzte wurde 1959 freiwillig durch einen Zusammenschluss der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstückseigentümer gegründet.


Aufgabe:

Der Verband hatte zur Aufgabe die innerhalb des Verbandsgebietes gelegenen Verbandsgewässer auszubauen und zu unterhalten sowie Grundstücke zu entwässern.
Der Ausbau der Verbandsgewässer und die Herstellung der Dränagen zur Entwässerung von landwirtschaftlichen Flächen wurde in den vergangenen Jahrzehnten durchgeführt.
Nach Beendigung der Ausbaumaßnahmen wurde vom Wasser- und Bodenverband – als verbliebene Aufgabe – die Unterhaltung der Verbandsgräben III. Ordnung durchgeführt.


Verbandsmitglieder:

Mitglieder des Verbandes sind die jeweiligen Grundeigentümer und Erbauberechtigten der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstücke. Die Mitgliedschaft ist Kraft Gesetzes an das Grundeigentum gebunden (dingliche Mitgliedschaft).
Zur Zeit sind 131 Grundstückseigentümer Mitglieder des Wasser- und Bodenverbandes, davon sind 87 Mitglieder beitragspflichtig.


Verbandsorgane:

Zur Vertretung der Interessen der Verbandsmitglieder hat der Verband einen von den Verbandsmitgliedern gewählten Ausschuss. Der Ausschuss besteht aus 5 Mitgliedern.
Der Ausschuss wählt einen Vorstand, der mit 3 Personen plus 3 stellvertretenden Vorstandsmitgliedern besetzt ist.


Verbandssatzung:

Mit Datum vom 13.07.1959 trat erstmalig die Verbandssatzung in Kraft. Zwischenzeitlich wurden  mehrere Änderungen vorgenommen.
Die Satzung regelt die Organisation und Verwaltung des Verbandes wie das Beitragswesen, Mitgliedschaft, Kassenführung etc. nach den rechtlichen Vorgaben des Wasserverbandsgesetztes.
Die Verbandssatzung als PDF


Aufsichtsbehörde:

Der Landkreis Rotenburg (Wümme) als Untere Wasserbehörde ist Aufsichtsbehörde des Wasser- und Bodenverbandes Ehestorf-Hatzte.

Verbandsgebiet:

Das Gebiet des Verbandes verläuft überwiegend in gestreckter Form entlang der Hauptvorfluter
II. Ordnung „Bever“, „Baaster Bach“, „Reither Bach“, „Ambruchgraben“ und „Abzugsgraben aus dem Ohreler Moor“.  Südlich hiervon befindet sich der Verbandsgebietsbereich des ehemaligen Verbandes „Ohreler Moor“.
Das Gebiet erstreckt sich teilweise innerhalb der Gemarkungen Farven, Fehrenbruch, Malstedt und Reith. 
Das Verbandsgebiet besitzt eine Größe von 939 ha. Davon sind 355 ha beitragspflichtig und 584 ha beitragsfrei.

Verbandsgebiet:

Das Gebiet des Verbandes verläuft überwiegend in gestreckter Form entlang der Hauptvorfluter
II. Ordnung „Bever“, „Baaster Bach“, „Reither Bach“, „Ambruchgraben“ und „Abzugsgraben aus dem Ohreler Moor“.  Südlich hiervon befindet sich der Verbandsgebietsbereich des ehemaligen Verbandes „Ohreler Moor“.
Das Gebiet erstreckt sich teilweise innerhalb der Gemarkungen Farven, Fehrenbruch, Malstedt und Reith. 
Das Verbandsgebiet besitzt eine Größe von 939 ha. Davon sind 355 ha beitragspflichtig und 584 ha beitragsfrei.

Verbandsgebiet:

Das Gebiet des Verbandes verläuft überwiegend in gestreckter Form entlang der Hauptvorfluter
II. Ordnung „Bever“, „Baaster Bach“, „Reither Bach“, „Ambruchgraben“ und „Abzugsgraben aus dem Ohreler Moor“.  Südlich hiervon befindet sich der Verbandsgebietsbereich des ehemaligen Verbandes „Ohreler Moor“.
Das Gebiet erstreckt sich teilweise innerhalb der Gemarkungen Farven, Fehrenbruch, Malstedt und Reith. 
Das Verbandsgebiet besitzt eine Größe von 939 ha. Davon sind 355 ha beitragspflichtig und 584 ha beitragsfrei.

Verbandsgebiet:

Das Gebiet des Verbandes verläuft überwiegend in kompakter Form entlang der Hauptvorfluter
II. Ordnung „Buschhorstbach“ und „Bargelbach“. Der Buschhorstbach mündet bei Burg-Elsdorf in die Aue.  Das Gebiet erstreckt sich teilweise innerhalb der Gemarkungen Ehestorf, Elsdorf und Hatzte.
Das Verbandsgebiet besitzt eine Größe von 839 ha. Davon sind 496 ha beitragspflichtig und 343 ha beitragsfrei.

Verbandsgewässer:

Insgesamt werden ca. 11.529 lfdm Verbandsgräben III. Ordnung vom Verband geräumt und instand gehalten. Des Weiteren werden 2.830 lfdm verrohrte Verbandsgräben ebenfalls vom Verband instand gehalten.
Die Gewässer II. Ordnung Buschhorstbach und Bargelbach mit einer Gesamtlänge von ca. 7.095 lfdm durchfließen das Verbandsgebiet.
Die Gewässerunterhaltung der vorgenannten Gewässer II. Ordnung obliegt dem Unterhaltungsverband Obere Oste.
Alle Verbandsgewässer III. Ordnung entwässern in die vorgenannten Wasserläufe II. Ordnung.


Gewässerunterhaltung:

Die Gewässerunterhaltung wird vom Bauhof ausgeführt.
Die Verbandsgräben werden mit dem Mähkorbbagger einmal jährlich im Herbst/Winter geräumt.