Ansprechpartner und Verwaltung:

Verbandsvorsteher: Werner Tietjen
Anschrift: Stüh 3, 27446 Farven

☎ 04762 21 89 🖷 04762 18 32 49

Stellvertretender Verbandsvorsteher:Johann Bredehöft

Anschrift: Fehrenbrucher Kamp 2, 27446 Anderlingen

☎ 04762 14 40

oder

die Geschäftsstelle des Wasser- und Bodenverbandes Obere Bever und des Unterhaltungsverbandes Obere Oste
Anschrift: Meyerstr. 15 (Landvolkhaus), 27404 Zeven

☎ 04281 9881-0 🖷 04281 9881-15 📧 info@uhv-obere-oste.de

 

Verbandsgründung:

Der Wasser- und Bodenverband Obere Bever wurde 1938 freiwillig durch einen Zusammenschluss der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstückseigentümer gegründet. Der heutige Verband „Obere Bever“ ist seit 1964 ein Zusammenschluss der bisherigen Wasser- und Bodenverbände „Obere Bever“ und „Ohreler Moor“.

 

Aufgabe:

Der Verband hatte zur Aufgabe die innerhalb des Verbandsgebietes gelegenen Verbandsgewässer auszubauen und zu unterhalten sowie Grundstücke zu entwässern.
Der Ausbau der Verbandsgewässer und die Herstellung der Dränagen zur Entwässerung von landwirtschaftlichen Flächen wurde in den vergangenen Jahrzehnten durchgeführt.
Nach Beendigung der Ausbaumaßnahmen wurde vom Wasser- und Bodenverband – als verbliebene Aufgabe – die Unterhaltung der Verbandsgräben III. Ordnung durchgeführt.

 

Verbandsmitglieder:

Mitglieder des Verbandes sind die jeweiligen Grundeigentümer und Erbauberechtigten der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstücke. Die Mitgliedschaft ist Kraft Gesetzes an das Grundeigentum gebunden (dingliche Mitgliedschaft).
Zur Zeit sind 130 Grundstückseigentümer Mitglieder des Wasser- und Bodenverbandes, davon sind 62 Mitglieder beitragspflichtig.

 

Verbandsorgane:

Zur Vertretung der Interessen der Verbandsmitglieder hat der Verband einen von den Verbandsmitgliedern gewählten Ausschuss. Der Ausschuss besteht aus 5 Mitgliedern.

Die Aufgaben des Verbandsausschusses sind in § 11 der Verbandssatzung festgelegt.

Alle 5 Jahre findet eine Ausschusswahl statt; die nächste findet im Frühjahr 2028 statt.
Der Ausschuss wählt wiederum einen Vorstand, der mit 3 Personen beseetzt ist. Zusätzlich werden noch 3 stellvertretende Vorstandsmitglieder gewählt.

Dem Vorstand obliegen alle Geschäfte, zu denen nicht durch Gesetz oder Satzung der Verbandsvorsteher oder Verbandsausschuss berufen ist.

Die Aufgaben des Vorstandes sind in der Satzung in § 19 festgelegt.

Die nächste Vorstandswahl ist im Frühjahr 2029.

 

Verbandssatzung:

Mit Datum vom 01. 10. 1938 trat erstmalig die Verbandssatzung in Kraft. Zwischenzeitlich wurde eine Neufassung und mehrere Änderungen vorgenommen. 
Die Satzung regelt die Organisation und Verwaltung des Verbandes wie das Beitragswesen, Mitgliedschaft, Kassenführung etc. nach den rechtlichen Vorgaben des Wasserverbandsgesetztes.
Die Verbandssatzung als PDF – bitte anklicken

 

Aufsichtsbehörde:

Der Landkreis Rotenburg (Wümme) als Untere Wasserbehörde ist Aufsichtsbehörde des Wasser- und Bodenverbandes Obere Bever.

Verbandsgebiet:

Das Gebiet des Verbandes verläuft überwiegend in gestreckter Form entlang der Hauptvorfluter
II. Ordnung „Bever“, „Baaster Bach“, „Reither Bach“, „Ambruchgraben“ und „Abzugsgraben aus dem Ohreler Moor“.  Südlich hiervon befindet sich der Verbandsgebietsbereich des ehemaligen Verbandes „Ohreler Moor“.
Das Gebiet erstreckt sich teilweise innerhalb der Gemarkungen Farven, Fehrenbruch, Malstedt und Reith. 
Das Verbandsgebiet besitzt eine Größe von 939,46 ha. Davon sind 356,3654 ha beitragspflichtig und 583,0946 ha beitragsfrei.

Verbandsgewässer:

Insgesamt werden ca. 7.059 lfdm Verbandsgräben III. Ordnung vom Verband geräumt und instand gehalten. Des Weiteren werden 1146 lfdm verrohrte Verbandsgräben ebenfalls vom Verband instand gehalten.
Die Gewässer II. Ordnung „Bever“, „Abzugsgraben aus dem Ohreler Moor“, „Ambruchgraben“, „Reither Bach“ und „Baaster Bach“ mit einer Gesamtlänge von ca. 13.311 lfdm durchfließen das Verbandsgebiet.
Die Gewässerunterhaltung der vorgenannten Gewässer II. Ordnung obliegt dem Unterhaltungsverband Obere Oste.
Alle Verbandsgewässer III. Ordnung entwässern in die vorgenannten Wasserläufe II. Ordnung.

 

Gewässerunterhaltung:

Die Unterhaltungsarbeiten führen der Bauhof des Unterhaltungsverbandes Obere Oste, die Gewässeranlieger und ein Handräumer aus.
Der Bauhof führt bei verschiedenen Verbandsgräben die Räumung der Gewässersohle mit dem Mähkorbbagger durch.
Verschiedene Verbandsgewässer werden in Handarbeit durch einen beauftragten Handräumer unterhalten.